ICSI wird jetzt eine reguläre Kassenleistung

BERLIN (HL). Die künstliche Befruchtung durch Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) wird in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen. Das hat der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen gestern beschlossen.

Neuere Untersuchungen wie etwa die Lübecker Studie, die rund 2800 Geburten einbezogen hatte, haben ergeben, daß das Fehlbildungsrisiko bei ICSI um 28 Prozent höher liegt als bei alternativen Befruchtungsmethoden.

Das Bundessozialgericht hatte jedoch in seinem Urteil vom 3. April 2001 eine Grenze beim doppelten Fehlbildungsrisiko gezogen - und deshalb, so der Vorsitzende des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, Karl Jung, habe man ICSI in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufnehmen müssen.

Als Indikation für ICSI gilt ausschließlich die männliche Infertilität. Die Ärzte werden nun zur besonderen Qualitätssicherung und zur Dokumentation der Vorgehensweise verpflichtet.

Etwa 40 Prozent der Fälle von unerfülltem Kinderwunsch sind in der Infertilität von Männern begründet. Beim Bundesausschuß rechnet man damit, daß sich die Zahl der künstlichen Befruchtungen durch ICSI verdoppeln könnte.

Die Behandlungskosten je Zyklus belaufen sich auf rund 3000 Euro. Nach groben Schätzungen könnten auf die Kassen zusätzliche Ausgaben von rund 100 Millionen Euro zukommen. Folgekosten entstehen durch Risikoschwangerschaften und durch die Geburt behinderter Kinder.

* Quelle: Ärzte Zeitung vom 27.02.2002

 

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