ICSI
wird jetzt eine reguläre Kassenleistung
BERLIN
(HL). Die künstliche Befruchtung durch Intrazytoplasmatische
Spermieninjektion (ICSI) wird in den Leistungskatalog der Krankenkassen
aufgenommen. Das hat der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen
gestern beschlossen.
Neuere
Untersuchungen wie etwa die Lübecker Studie, die rund 2800 Geburten
einbezogen hatte, haben ergeben, daß das Fehlbildungsrisiko bei ICSI um
28 Prozent höher liegt als bei alternativen Befruchtungsmethoden.
Das
Bundessozialgericht hatte jedoch in seinem Urteil vom 3. April 2001 eine
Grenze beim doppelten Fehlbildungsrisiko gezogen - und deshalb, so der
Vorsitzende des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, Karl Jung,
habe man ICSI in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufnehmen müssen.
Als
Indikation für ICSI gilt ausschließlich die männliche Infertilität.
Die Ärzte werden nun zur besonderen Qualitätssicherung und zur
Dokumentation der Vorgehensweise verpflichtet.
Etwa
40 Prozent der Fälle von unerfülltem Kinderwunsch sind in der Infertilität
von Männern begründet. Beim Bundesausschuß rechnet man damit, daß sich
die Zahl der künstlichen Befruchtungen durch ICSI verdoppeln könnte.
Die
Behandlungskosten je Zyklus belaufen sich auf rund 3000 Euro. Nach groben
Schätzungen könnten auf die Kassen zusätzliche Ausgaben von rund 100
Millionen Euro zukommen. Folgekosten entstehen durch
Risikoschwangerschaften und durch die Geburt behinderter Kinder.
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Quelle: Ärzte Zeitung vom 27.02.2002 |